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   BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23   

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BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,23190)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2023 - 2 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,23190)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2023 - 2 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,23190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in hinreichender Weise i.R.d. tatrichterlichen Beweiswürdigung; Bandenbetrug und gewerbsmäßiger Computerbetrug durch Erschleichen der Konsolidierungsrabatte in Form von Rückvergütungen des Briefportos

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in hinreichender Weise i.R.d. tatrichterlichen Beweiswürdigung; Bandenbetrug und gewerbsmäßiger Computerbetrug durch Erschleichen der Konsolidierungsrabatte in Form von Rückvergütungen des Briefportos

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Geständige Einlassung in den Urteilsgründen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Vermögensminderung fehlt es namentlich dann, wenn der Datenverarbeitungsvorgang noch von einem Menschen in eine Vermögensdisposition umgesetzt werden muss und dabei einer Inhaltskontrolle unterzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215; Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 11 f.).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    Eine wahldeutige Verurteilung zwischen Betrug und Computerbetrug käme nur bei Unaufklärbarkeit der Abläufe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    Dies gilt auch, wenn dem Urteil eine Verfahrensabsprache zugrunde liegt, denn weder eine Verständigung noch ein Geständnis entheben den Tatrichter von seiner Pflicht, die Einlassung des Angeklagten einer kritischen Prüfung auf Plausibilität und Tragfähigkeit hin zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - 3 StR 69/22, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Vermögensminderung fehlt es namentlich dann, wenn der Datenverarbeitungsvorgang noch von einem Menschen in eine Vermögensdisposition umgesetzt werden muss und dabei einer Inhaltskontrolle unterzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215; Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 11 f.).
  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Vermögensminderung fehlt es namentlich dann, wenn der Datenverarbeitungsvorgang noch von einem Menschen in eine Vermögensdisposition umgesetzt werden muss und dabei einer Inhaltskontrolle unterzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215; Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 11 f.).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    d) Zwar hat das Landgericht bei der Bemessung des gemäß § 73c Satz 1 StGB einzuziehenden Wertes der Taterträge die von den Angeklagten an die nicht revidierende Mitangeklagte K.         weitergeleiteten Anteile an den ihnen ausgezahlten Gutschriften in Höhe von jeweils 29.925 EUR rechtsfehlerhaft unberücksichtigt gelassen, obwohl beide Angeklagte insoweit nicht nur sogenannten transistorischen Besitz, sondern eigene Verfügungsmacht erlangt haben (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - sind daher nicht statthaft (Senat, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, seine Beweiserwägungen geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, um eine revisionsgerichtliche Überprüfung zu ermöglichen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22, NStZ-RR 2023, 84, 85; Senat, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115, jew. mwN).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    Denn soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, ist dem Revisionsgericht die Nachprüfung verwehrt (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - sind daher nicht statthaft (Senat, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 249/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont); lückenhafte

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 69/22

    Unterfallen der Bewertung eines Geständnisses dem Grundsatz der freien

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 564/01

    Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung (Strafausspruch)

  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 50/19

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch

    Auf der Grundlage einer thematisch selektiven Wiedergabe einzelner, aus dem Gesamtzusammenhang der jeweiligen Aussage gerissener Angaben kann der Senat nicht prüfen, ob das Tatgericht die widersprechenden Bekundungen der Beteiligten in gebotener Weise auf Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität überprüft hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89, 90 mwN; vgl. zur Einlassung eines Angeklagten auch: BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 215/23, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 76/23

    Rechtsfehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen fehlender Mitteilung der

    Soweit die Berufungskammer zusätzlich auf ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 18.10.2021 verweist, ohne die sich daraus ergebenden Fakten mitzuteilen, ist dies schon deswegen rechtsfehlerhaft, weil ein Strafurteil aus sich heraus verständlich sein muss (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2023 - 2 StR 215/23 bei juris; 13.06.2023 - 1 StR 126/23 = NZWiSt 2023, 376; Urt. v. 22.03.2023 - 6 StR 324/22 = NStZ-RR 2023, 141) und deshalb Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Urteile außerhalb des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht zulässig sind (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.03.2023 - 6 StR 324/22 = NStZ-RR 2023, 141; 10.08.2022 - 6 StR 519/21, bei juris; Beschluss vom 28.06.2022 - 6 StR 511/21 = ZInsO 2022, 1740 = StraFo 2022, 367 = GmbHR 2022, 1033 = wistra 2022, 473 = NStZ-RR 2022, 342).
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